Impressum

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Lagertechnik Staplerservice Lenz GmbH
Friedrich-Engels-Straße 7
15345 Rehfelde
Deutschland

Vertreten durch:
Dipl.-Ing. Olaf Trommer, Geschäftsführer

Kontakt:
Telefon: +49 170 4375576
E-Mail: info@staplerservice-lenz.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Frankfurt (Oder)
Handelsregisternummer: HRB 16537 FF

Umsatzsteuer-ID:
DE314262960

Steuernummer:
064/113/02243

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Dipl.-Ing. Olaf Trommer
Friedrich-Engels-Straße 7
15345 Rehfelde

 

Hinweis zu KI-Bildern: „Einige Bilder auf dieser Website wurden mithilfe von KI (ChatGPT) erstellt.“

Bildquellen: Jörn Lenz (privat), TLSlik (Pixabay), Izhar Ahamed (Pixabay), Falco (Pixabay), ChatGPT

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lagertechnik Staplerservice Lenz GmbH

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Staplerservice Lenz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden.

(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§14 BGB). Gegenüber Verbrauchern (§13 BGB) gelten sie nur, soweit einzelne Regelungen ausdrücklich als verbraucherfähig gekennzeichnet sind.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

§2 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Wartung, Reparatur, Prüfung und Service von Flurförderzeugen sowie die Vermietung von Gabelstaplern.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftrag oder Mietvertrag.

§3 Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung
  • mündliche Vereinbarung
  • oder Beginn der Leistung

§4 Preise, Arbeitszeiten und Anfahrt

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten.

(3) Anfahrten werden unabhängig vom Erfolg der Leistung berechnet.

(4) Mindestabrechnung: 1 Stunde je Einsatz.

(5) Zuschläge gelten für:

  • Notdienst
  • Nachtarbeit
  • Wochenenden
  • Feiertage

§5 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(2) Bei Zahlungsverzug:

  • Verzugszinsen gemäß §288 BGB
  • Mahngebühren
  • Aussetzung weiterer Leistungen

(3) Bei begründeten Zweifeln an der Bonität ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Vorauszahlungen zu verlangen
  • Leistungen zurückzuhalten

(4) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§6 Vermietung

(1) Mietgeräte werden betriebsbereit übergeben.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • sachgemäße Nutzung
  • tägliche Sichtprüfung
  • pflegliche Behandlung

(3) Der Auftraggeber haftet für:

  • Schäden
  • Verlust
  • Diebstahl

(4) Eine Weitervermietung ist unzulässig.

(5) Der Auftragnehmer kann eine Kaution verlangen.

§7 Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber stellt Zugang zu Geräten sicher.

(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung werden berechnet.

§8 Ersatzteile und Material

(1) Ersatzteile werden gesondert berechnet.

(2) Es dürfen gleichwertige Teile verwendet werden.

§9 Lieferfristen und höhere Gewalt

(1) Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.

(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich bei:

  • höherer Gewalt
  • Lieferengpässen
  • Streiks
  • unvorhersehbaren Ereignissen

(3) In solchen Fällen ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt.

§10 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.

(3) Unternehmer müssen Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, schriftlich anzeigen.

(4) Bei gebrauchten Geräten kann die Gewährleistung eingeschränkt werden.

§11 Haftung

(1) Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Haftung beschränkt auf typischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Keine Haftung für:

  • Produktionsausfall
  • entgangenen Gewinn
    (soweit gesetzlich zulässig)

(5) Unberührt bleiben:

  • Leben, Körper, Gesundheit
  • Produkthaftung

§12 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Teile bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber darf die Ware nicht verpfänden oder weiterveräußern.

§13 Verjährung

(1) Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr.

(2) Ausgenommen:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit
  • Personenschäden

§14 Abbruch / Stornierung

(1) Bei Abbruch eines Auftrags sind zu zahlen:

  • Arbeitszeit
  • Anfahrt
  • Material

§15 Gerichtsstand und Recht

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

§16 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.

Stand: März 2026

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